3 1 95 — Gegen die Verweigerung der Zulassung zur Prüfung kann binnen 2 Wochen Beschwerde bei der Kommission für das Veterinärwesen erhoben werden. =. Die Einberufung zur Prüfung erfolgt durch die Kanzlei der Kommission für das Veterinärwesen mittels eingeschriebenen Briefes. Wer dieser Einberufung ohne ausreichende Entschuldigung nicht Folge leistet, geht der eingezahlten Prüfungsgebühr (8 59) verlustig. Die Entschließung hierüber steht dem mit der Prüfung beauftragten Mitgliede der Kommission für das Veterinärwesen zu; gegen diese Entschließung kann bei der letzteren binnen 2 Wochen Beschwerde erhoben werden. 662. Die Ausbildung als Trichinenschauer hat in der Regel an einem öffentlichen Schlachthofe des Königreichs Sachsen unter Leitung eines die Fleischbeschau dort amtlich ausübenden Tierarztes zu erfolgen, kann aber auch in besonderen an der Tierärztlichen Hochschule in Dresden einzurichtenden Kursen für Trichinenschauer stattfinden. Jede in der Trichinenschau auszubildende Person muß im Besitz eines geeigneten Mikroskopes sein. Bei der Ausbildung an Schlachthöfen sollen nicht mehr als 6 Personen zu einem Kursus vereinigt werden, wenn nur ein einziger Tierarzt den Unterricht erteilt, und nicht mehr als 12, sobald mehrere Tierärzte bei der Ausbildung tätig sind. Als Gebühr für die Ausbildung in der Trichinenschau können 20 Mark von jedem Teilnehmer erhoben werden. f63. Bei der Anmeldung zur Ausbildung sind die in § 3 der A.-B. E unter 1 bis 3 erwähnten Ausweise mit vorzulegen. Personen, deren Zeugnisse den zu stellenden Anforderungen nicht entsprechen, sind zurückzuweisen. Beschwerden hiergegen können binnen 2 Wochen bei der Kommission für das Veterinärwesen angebracht werden. f64. Die Ausbildung selbst ist derart einzurichten, daß der Teilnehmer mindestens diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt, welche nach §§ 5 und 6 der A.-B. k gefordert werden. Nach Beendigung der Ausbildung hat der Leiter derselben jedem Teilnehmer ein Zeugnis auszustellen, aus dem ersichtlich sein muß, daß und während welcher Zeit die betreffende Person ausgebildet worden ist und ob sie den Unterricht regelmäßig be- sucht hat. §65. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling das Befähigungszeugnis (Unteranlage zu den A.-B. k) ausgehändigt. Außerdem wird ihm die Brauchbarkeit seines Mikroskopes durch Abstempelung derart bescheinigt, daß die Obiekttischplatte an der