— 134 — Anlage 2. Bescheinigung. Herr in schlachtete heute ein!d) Die Beschau im lebenden Zustande ist aun & nhr * vorgenommen und ergab, daß das Tier war. Die Beschau im geschlachteten Zustand ist am Uhr vorgenommen und ergab, daß das Fleisch des Tieres als zu erachten war. Zu beanstanden war: Bemerkungen?): Nummer des Tagebuchs: , den 19. Beschauer. Tierarzt. Schauamt.) 1) Begeichnung des Schlachttiers nach Art und Geschlecht. · ** 2) Ist die Schlachtvieh= und Fleischbeschau von zwei verschiedenen Beschauern ausgeführt, so hat an dieser Stelle derjenige Beschauer, welcher das Tier in lebendem Zustand untersucht hat, Ort und Zeit der Untersuchung sowie seinen Namen mit Amtsbezeichnung und die Nummer seines Tagebuchs einzutragen. 3) Bei Notschlachtungen ist ein besonderer Vermerk einzutragen. 4) Nichtzutreffendes ist durchzustreichen.