— 149 — Tage. Sie zeigen ohne nachweisbare Ursache Unruhe, Aufregung oder Abstumpfung, Muskelzittern, hohes Fieber, Atembeschwerden, gesträubtes Haar, mangelnde Freßlust, Störung des Wiederkäuens, leichtes Aufblähen; die Ausflüsse aus den natürlichen Körper- öffnungen können mit geringen Mengen Blut vermischt sein. In manchen Fällen findet man schnell wachsende Anschwellungen oder umschriebene Knoten an der Körperoberfläche; die letzteren sind anfänglich heiß und schmerzhaft, später kalt und schmerzlos. Das Blut ist dunkelrot, teerartig. Das Muskelfleisch kann dunkelrot gefärbt, weich und mit Blutungen durchsetzt sein. Unter der Haut finden sich gelbe, sulzige Massen, gelbe, wässerige Flüssigkeit oder rotsulzige Einlagerungen. Die Milz ist in den meisten Fällen gleichmäßig oder beulig stark geschwollen, schwarzrot, weich, auf der Schnittfläche entleert sich teerartiges Blut. Unter den serösen Häuten und in der nicht selten ent- zündeten Darmschleimhaut machen sich häufig Blutpunkte bemerkbar. Beim Schweine ist das gesamte Bindegewebe am Halse wässerig-blutig durchtränkt. In vielen Fällen sind die erwähnten Kennzeichen der Krankheit nur undeutlich vor- handen oder es fehlen manche derselben. Als der Milzbrandkrankheit besonders verdächtig haben zu gelten alle Rinder, deren Milz geschwollen und erweicht ist, welche blutigen Durchfall hatten und bei denen die Darmschleimhaut geschwollen, mit Blutpunkten oder Blutstreifen besetzt ist und ein schokoladenfarbener bis schwarzroter, blutiger Darminhalt gefunden wird. Auf Milzbrand ist namentlich zu achten bei Rindern, Schafen und Ziegen (8 8). Die Schlachtung ist zu verbieten (§ 9). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§§ 14, 32). Die Fleischbeschau bleibt dem Tierarzte vorbehalten (§ 31). Der Be- schauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen und zu desinfizieren (§ 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Diese Schutzmaßregel ist überhaupt allen beim Schlachten behilf- lich gewesenen Personen dringend zu empfehlen. Personen, welche Wunden an den Händen haben, sollten, auch wenn die Verletzungen nur unbedeutend sind, ohne Verzug die Hilfe des Arztes in Anspruch nehmen. Die Gefahr der übertragung des Milzbrandes von Tier auf Mensch beim Abhäuten und Zerlegen von Tieren ist sehr groß; der Milz- brand ist auch beim Menschen eine schwere, oft tödliche Krankheit. 2. Der Rauschbrand. Für diese Krankheit sind fast ausschließlich die Rinder (zwischen 1 und 4 Jahren) empfänglich; in seltenen Fällen wird sie bei Schafen und nur ganz ausnahmsweise bei anderen Tierarten beobachtet. Die Krankheit endet fast immer nach 1½ bis 3 Tagen tödlich. Bei der Lebendbeschau fallen die große Abstumpfung der Tiere infolge hohen Fiebers sowie flache, teigige, beim Uberstreichen knisternde („rauschende"), sich rasch aus- 22