— 171 — treten häufig erst nach dem Kochen hervor. In höheren Graden ist der Geruch widerlich und das Fettgewebe grau oder gelb verfärbt und erweicht. 2. Der Geschlechtsgeruch. Das Fleisch von Ebern und von sogenannten Binnen= oder Spitzebern, seltener von älteren kastrierten Ebern sowie das Fleisch von Ziegenböcken, zuweilen auch von Widdern, besitzt meist einen eigentümlichen, mehr oder weniger auffallenden, unangenehmen Geruch und Geschmack, der jedoch beim Erkalten des Fleisches stark zurücktritt. 3. Der Geruch nach Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln und der- gleichen. Viele Arzneimittel können ihren Geruch dem Fleische mitteilen. Hierher gehören insbesondere Kampfer, Petroleum, Ather, Terpentinöl, Kümmelöl, Anisöl, Chlorpräparate und Karbolsäure. Ein Teil dieser Stoffe macht sich auch dann im Fleische bemerkbar, wenn dieselben mit der Atmungsluft aufgenommen wurden. Ferner zieht das Fleisch geschlachteter Tiere Gerüche an und hält sie fest. Die Geruchs- abweichungen können erheblich (widerlicher Geruch) oder wenig auffallend sein. Behufs Feststellung der Geruchsabweichungen ist in Zweifelsfällen die Kochprobe vorzunehmen. Zu diesem Zwecke wird aus dem Muskelfleisch ein flaches, etwa handtellergroßes Stück herausgeschnitten, in reines siedendes Wasser gelegt und in einem sauberen Gefäße 10 Minuten gekocht. Die dabei entstehenden Dämpfe lassen den etwa vorhandenen Geruch deutlich erkennen. Bei der Begutachtung von Eberfleisch empfiehlt es sich, die Kochprobe erst am Tage nach der Schlachtung vorzunehmen. Bei hochgradigen Geruchs= 2c. Abweichungen ist das Fleisch als untauglich zum Ge- nusse für Menschen zu erklären (§ 30 Nr. 2, § 33 Nr. 16). Die Beurteilung des Fleisches bei geringgradigen Abweichungen steht dem Tierarzte zu (8 31). 35. Fäulnis und ähnliche Zersetzungsvorgänge, Verschimmelung. Erfolgt die Ausweidung der Tiere nicht alsbald nach dem Eintritte des Todes, so dringen vom Darmkanal aus Fäulniskeime in das Fleisch ein. Auch an der Oberfläche desselben kann die Fäulnis einsetzen. Dies geschieht besonders dann, wenn das Fleisch in feuchtwarmen, dumpfen Räumen aufbewahrt wird, ungenügend ausgeblutet ist, von kranken Tieren herrührt, oder wenn bei der Ausschlachtung nicht mit gehöriger Sauber- keit verfahren wurde. Fauliges Fleisch ist gekennzeichnet durch schmutziggraue oder grünliche Farbe, weiche, schmierige Beschaffenheit und fauligen Geruch. Die Fäulnis kann auf die Oberfläche beschränkt oder in die Tiefe gedrungen sein. Bei der Fäulnis bilden sich Gifte, die auch durch Kochen nicht zerstört werden. Ein der Fäulnis ähnlicher Zersetzungsvorgang ist das Stickigwerden des Fleisches (Sticken, Versticken, Verhitzen, stinkende saure Gährung). Derselbe tritt dann ein, wenn das lebenswarme Fleisch derart verpackt wird, daß es nicht auskühlen kann. Solches 1003. 25