— 187 — (2) Die Zurückweisung kann bei Beanstandungen auf Grund der Bestimmung im Absatz 1 unter II B a unterbleiben, wenn nachträglich für die Ware entsprechende Begleitpapiere beigebracht werden. § 19. (1) Für zubereitetes Fleisch, ausgenommen Fette, gelten folgende Grundsätze: I. In unschädlicher Weise zu beseitigen sind: a) alle zu der betreffenden Sendung gehörigen Packstücke, soweit nach der gemeinsamen Herkunft, der Art der Verpackung und Beförderung oder den sonstigen Umständen angenommen werden kann, daß eine Übertragung des Krankheitsstoffs stattgefunden hat, wenn auch nur an einem Fleischstück eine der im § 18 Absatz 1 unter I A aufgeführten Krankheiten oder der begründete Verdacht einer derselben nachgewiesen ist; b) das einzelne Packstück, wenn an einem Fleischstücke Rotlauf der Schweine, Septicämie, Pyämie, Texasfieber, Ruhr oder der begründete Verdacht einer dieser Krankheiten nachgewiesen ist; I) das einzelne Fleischstück, wenn in demselben Trichinen oder Finnen nach- gewiesen sind; d) die veränderten Teile bei oberflächlicher und geringgradiger Fäulnis und ähnlichen Zersetzungsvorgängen, Besetzung mit Insekten und unerheblicher Beschmutzung. II. Von der Einfuhr zurückzuweisen ist das Fleisch, soweit es nicht nach I unschädlich beseitigt werden muß, und zwar: A. das ganze Packstück, a) wenn das Fleisch auf Grund einer der Bestimmungen im § 14 Absatz 1 unter a und b beanstandet ist; b) wenn in dem Packstücke Därme gefunden sind, welche Mängel der im § 14 Absatz 2 bezeichneten Art aufweisen; F) wenn sämtliche aus dem Packstück entnommenen Proben (8§§ 12, 14 Absatz 4) auf Grund der Bestimmungen im § 14 Absatz 1 unter d beanstandet sind; d) wenn auch nur an einem Fleischstück Erscheinungen der Lungenseuche oder der Maul= und Klauenseuche oder der begründete Verdacht dieser Krankheiten vorliegen; B. das einzelne Fleischstück, welches auf Grund einer der Bestimmungen im § 14 Absatz 1 unter c bis e beanstandet ist, insbesondere wenn sich bei der Prüfung einer der im § 18 Absatz 1 unter II B b bis f aufgeführten 1903 27