— 274 — II. Einteilung des Rönigreichs Sachsen nach strikten der Ergänzungs rVszi — —.— 44 . ä .. ... — — — — — Di steuerkommissionen. Bezeichnung Nr. des des Der Ergänzungssteuerkommissionsdistrikt umfaßt: Anmerkungen Steuerbezirks Distrikts I. Steuerkreis Dresden. Dippoldiswalde Den ganzen Steuerbezirk Dippoldiswalde. 1 Den Amtsgerichtsbezirk Radeberg. U Die rechts der Elbe gelegenen Orte des Amtsgerichtsbezirks Die Stadt Dresden ist von Z der Zuständigkeit der Er- Dresden und von den links der Elbe gelegenen Orten des änzungssteuerkommission Amtsgerichtsbezirks Dresden die Ortschaften Blasewitz, Leuben, ausgenommen. Dresden . Dobritz, Laubegast und Tolkewitz. 3 Die links der Elbe gelegenen Orte des Amtsgerichtsbezirks Dresden Siehe Anmerkung zu Nr. 2. mit Ausnahme der dem 2. Distrikt zugeteilten Ortschaften. 4 Die Amtsgerichtsbezirke Döhlen und Tharandt. 1 Die Stadt Freiberg und die Orte Freibergsdorf, Friedeburg, Lößnitz und Loßnitz. 2 Den Amtsgerichtsbezirk Freiberg mit Ausnahme der dem 1. Distrikt Freiberg zugeteilten Ortschaften, sowie den Amtsgerichtsbezirk Brand. 3 Den Amtsgerichtsbezirk Sayda und die zum Steuerbezirke Freiberg gehörigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Olbernhau.