409 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 11. Stück vom Jahre 1903. Juhalt: Nr. 30. Bekanntmachung, die weitere Ausführung des Reichs-Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900 betr. S. 409. —" Nr. 30. Bekanntmachung, die weitere Ansführung des Reichs-Schlachtvieh= und Fleischbeschau- gesetzes vom 3. Juni 1900 betreffend; vom 31. März 1903. liteer Bezugnahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 27. Januar dieses Jahres zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau rc. sowie auf die derselben unter O beigedruckten, vom Bundesrat erlassenen Ausführungsbestimmungen (G.= u. V.-Bl. 1903 S. 75 flg.) werden drei neuerliche Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 27. dieses Monats, betreffend a) die Abänderung der Ausführungsbestimmungen A, C und D zu dem Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetze; b) Ergänzung der Prüfungsvorschriften für die Trichinenschauer; xc) die Abänderung des Verzeichnisses der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch; hierdurch nachstehend zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 31. März 1903. Ministerium des Innern. v. Metzsch. dier leße. Ausgegeben zu Dresden den 11. April 1903. 57