— 516 — Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben, insbesondere die Bonitierung der Trennstücke, wird von den unterzeichneten Beteiligten anerkannt. Crandorf, den ... . . . .. Für die Richtigkeit der Vermessung: Schubert, verpflichteter Feldmesser. Ernst Heinrich Bretschneider, Stammbesitzer. Karl Gottfried Schmidt, Ernst Theodor Brückner, Karl August Berger, Friedrich Gotthelf Wellner, August Robert Kunttze, Trennstücks- erwerber.