— 518 — Berlin W. 66, den 25. Juli 1903. Anderung der Vostoronung vom 20. März 1900. Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900, wie folgt, geändert: Hinter § 70 ist folgender neue Paragraph einzuschalten: § 70a. „Rohrpostbeförderung."“ Die Bedingungen für die Benutzung der Rohrpost werden durch eine besondere Rohrpostordnung feftgesetzt. Die Anderung tritt mit dem 1. August 1903 in Kraft. Der Reichskanzler. In Vertretung: Krgetke.