— 519 — Gesetz- und Verordnungoblatt für das Königreich Sachsen. 20. Stück vom Jahre 1903. — — — —— Juhalt: Nr. 61.g. Dekret wegen-Konzessionierung derEisenbahnvons Adorf nach Roßbach. S. 519. — JNr. 62. Bekanntmachung, einen anderweiten Nachtrag zu den Statuten des Albrechtsordens betr. S. 525. — Nr. 63. Berordnung, die Verlängerung der Deklarationsfrist in Einkommen- und Ergänzungssteuersachen betr. S. 526. — Nr. 64. Verordnung, die Vornahme von Ergänzungs= und Ersatzwahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 527. Nr. 61. Dekret wegen Konzessionierung der Eisenbahn von Adorf nach Roßbach; vom 18. August 1903. Wöon, Georg, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 20c. tun hiermit kund, daß Wir der Aktiengesellschaft Lokalbahn Asch — Roßbach zu Wien zum Bau und Betriebe einer normalspurigen Eisenbahn von Adorf nach Roß- bach in Böhmen für die auf Unserem Landesgebiete gelegene Teilstrecke die Konzession unter den aus der Anlage □Ö ersichtlichen Bedingungen erteilt haben. Wir wollen, daß diesen Konzessionsbedingungen von jedermann, den es angeht, auf das Genaueste Folge geleistet werde, und haben zu Urkund dessen dieses Konzessionsdekret unter eigenhändiger Vollziehung erteilt, demselben auch Unser Königliches Siegel bei- drucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 18. August 1903. Georg von Metzsch. Georg. Dr. Wilhelm Rüger. Ausgegeben zu Dresden den 11. September 1908. 75