— 636 — angeordnet worden ist, hat das Ministerium des Innern gemäß § 24 des Gesetzes, die Wahlen für die ll. Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 28. März 1896 die nachgenannten Wahlkommissare ernannt und zwar für den 1. 4. 1. 1. 2. 11. 12. 15. 19. 21. 23. 24. 10. 11. 12. Wahlkreis der Stadt Dresden den Stadtrat Köppen daselbst, Wahlkreis der Stadt Dresden den Stadtrat Professor Dr. phil. Lehmann daselbst, Wahlkreis der Stadt Leipzig den Stadtrat Dr. Wagler daselbst, Wahlkreis der Stadt Chemnitz den Oberbürgermeister Dr. jur. Beck daselbst, städtischen Wahlkreis den Regierungsrat Dost zu Bautzen, städtischen Wahlkreis den Bürgermeister Lobeck zu Grimma, städtischen Wahlkreis den Bürgermeister Heydemann zu Pegau, städtischen Wahlkreis den Amtshauptmann Ebmeier zu Glauchau, städtischen Wahlkreis den Bürgermeister Wilisch zu Annaberg, städtischen Wahlkreis den Bürgermeister Dr. jur. Reichardt zu Kirchberg, städtischen Wahlkreis den Oberbürgermeister Dr. jur. Schmid zu Plauen, städtischen Wahlkreis den Amtshauptmann Dr. jur. Junck zu Olsnitz, Wahlkreis des platten Landes den Amtshauptmann von Kirchbach zu Bautzen, Wahlkreis des platten Landes den Regierungsassessor Dr. jur. Eras zu Bautzen, Wahlkreis des platten Landes den Amtshauptmann Dr. jur. Krug von Nidda zu Dresden-Altstadt, Wahlkreis des platten Landes den Bezirksassessor Freiherrn von Wagner zu Pirna, Wahlkreis des platten Landes den Amtshauptmann Freiherrn von Teubern zu Pirna,