— 545 — B. Bechnung Steuergemeinde N. N. über Einkommensteuer auf das Jahr 1904. Betrag —— l 98 — Einnahme-Reste aus früheren Jahren — lt. des vorjährigen Restverzeichnisses —, 38 410 — Solleinkommen — nach Maßgabe des abgeschlossenen Katasters —, 1 714 25 Zuwachs — lt. Liste a — 7 3086 62 und zwar: 3 026 ¼ 12 J— Wegfall — lt. Liste b —, 23 „ — „ Erlasse — lt. Liste c —, 37 „ 50 „ Erstattungen — lt. Liste d —, 3086.¼ 62 J Summe wie oben. 37 135 63 Netto-Solleinkommen. Hiervon: l 194 25 Summe der verbleibenden Einnahme-Reste — lt. Verzeichnis e —, 1 1. 40 222 # 25 Summe. Davon: l ergibt: 38 Summe der Ist-Einnahme, welche der Königl. Bezirkssteuereinnahme gewährt worden ist mit: 240 12 J durch Anrechnung der Gebühren für die den Gemeindebehörden außer der Steuererhebung obliegenden Geschäfte nach 0,65% der Ist-Einnahme, lt. Quittung, 831 „ 18 „ durch Anrechnung der Gebühren für die Erhebung nach 2,25 % der Ist- Einnahme, lt. Quittung, und 35 870 „ 08 „ durch bare Lieferung, 36 941 4+ 38 J Summe wie oben. N. N. an 190 Der Stadtrat. N. N. N., N., Bürgermeister. Stadtsteuereinnehmer. N. N. (N. N., (N. J., Gemeindevorstand.) Ortssteuereinnehmer.) Anmerkung: Ist der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Steuereinnehmer, so ist die Rechnung neben diesem von einem andern Mitgliede der Gemeindevertretung mit zu vollziehen. Nach § 96 d. Ausf. V. z. Eink. St. Ges. ist es gestattet, in der Zuwachsliste die hinzutretenden Steuer- pflichtigen — abweichend von dem Muster — in alphabetischer Ordnung aufzuführen. In der Wegfallsliste sind die Einträge — wie das Muster ergibt — in der Weise zu ordnen, daß zunächst diesenigen auf Grund des vorjährigen Restverzeichnisses, sodann die auf Grund des Katasters und am Schlusse diejenigen auf Grund der Zuwachsliste auftreten.