Nr. 2. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der Teilstrecke Wolfspfütz — Weißensand der im Bau begriffenen normalspurigen Nebeneisenbahn Lengenfeld — Mylau — Göltzschtalbrücke betreffend; vom 30. Dezember 1904. Des Finanzministerium hat beschlossen, die Teilstrecke Wolfspfütz — Weißensand der im Bau begriffenen normalspurigen Nebeneisenbahn Lengenfeld — Mylau — Göltzschtal- brücke am 3. Januar 1905 dem öffentlichen Verkehr zu übergeben. · - — * Dresden, den 30. Dezember 1904. Finanzministerium. Dr. Rüger. Naumann. Nr. 3. Verordunng, enthaltend eine Abänderung der Verordnung vom 9. Januar 1894, strom- und schiffahrtspolizeiliche Vorschriften für die Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe betreffend; vom 2. Januar 1905. D.. Vorschrift unter a des § 36 der Verordnung vom 9. Januar 1894, strom= und schiffahrtspolizeiliche Vorschriften für die Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe betreffend (G. u. V.-Bl. S. 24 flg.) erhält folgende Fassung: