— 18 — Vom 1. März 1905 an wird der bei der Neuregelung der Bezirksgrenzen der Amts- hauptmannschaft Freiberg zugewiesene Teil des Staatsforstreviers Frauenstein dem Amts- gerichte Brand, der der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde zugewiesene Teil dieses Staatsforstreviers dem Amtsgerichte Frauenstein zugeteilt. Soweit bisher an einzelnen zu dem Staatsforstreviere Frauenstein hinzuerworbenen Grundstücken noch die Gerichts- barkeit der Amtsgerichte Freiberg und Sayda bestanden hat, erledigt sich diese von dem gleichen Zeitpunkte an. Zeichnungen über den Verlauf der neuen Grenze werden zu jedermanns Einsicht bei der Kanzlei des Justizministeriums sowie bei den Amtsgerichten Brand, Frauenstein, Freiberg und Sayda verwahrt. Dresden, den 20. Februar 1905. Ministerium der Justiz. Dr. Otto. Kurth. — Druck und Verlag der Königl Hofbuchrruckerei von E. E. Meinhold & Söhne, Dreeden.