— 45 — Nr. 20. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum anläßlich der Herstellung einer elektrischen Straßenbahn von Dresden (Plauen) nach Deuben unter Verlängerung bis Hainsberg betreffend; vom 17. März 1905. Mu Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der in der ständischen Schrift vom 1 1. Mai 1900 erteilten Ermächtigung behufs Erbauung einer elektrischen Straßenbahn von Dresden (-Plauen] nach Deuben unter Verlängerung bis Hainsberg und zur Ausführung der dabei erforderlichen Anschlußgleise für die direkte Güterzuführung von der Staatseisenbahnhauptlinie Dresden— Werdau, insbesondere zur Herstellung eines Uberladebahnhofs am Straßenbahnhofe in Deuben, insoweit diese Anlagen nicht bereits fertiggestellt sind, hiermit das Enteignungsverfahren angeordnet. Auf dieses Verfahren finden die Vorschriften des Enteignungsgesetzes vom 2 4. Juni 1902 Anwendung. Dresden, am 17. März 1905. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Effler Nr. 21. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte betreffend; vom 25. März 1905. Die von dem Herrn Reichskanzler erlassene Bekanntmachung über Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte vom 21. März 1905 wird nach— stehend für das Königreich Sachsen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am 25. März 1905. Finanzministerium. Dr. Rüger. Naumann. 1805. 9