Nr. 25. Bekanntmachung, die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Bedarfs des Landeskulturrats betreffend; vom 1. April 1905. Des Ministerium des Innern hat für das laufende Jahr die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Bedarfs des Landeskulturrats gemäß dem Gesetze vom 15. Juli 1876 (G.= u. V.-Bl. S. 307) genehmigt und die Höhe derselben nach Gehör des Landeskultur rats auf vier Zehnteil Pfennig von jeder beitragspflichtigen Grundsteuereinheit festgesetzt. Diese Beiträge sind mit dem zweiten diesjährigen Grundsteuertermin zu entrichten. Dresden, den 1. April 1905. Ministerium des Innern. Für den Minister: Dr. Noscher. Seifert. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold &4 Söhne in Dresden.