— 169 — Nr. 43. Bekanntmachung, die Rangstellung der Militärgeistlichen in der Hofrangordnung betreffend; vom 24. Juni 1905. Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die evangelischen und die katholischen Militärgeistlichen in die Hofrangordnung, und zwar die Militär-Oberpfarrer beider Konfessionen in Klasse IV Gruppe 10, die evangelischen Divisions- und die katholischen Militärpfarrer in Klasse IV Gruppe 18 eingestellt werden. Beim Übertritt eines Militärgeistlichen in die Zivilseelsorge kommt der nach vor— stehendem verliehene Hofrang in Wegfall. Dresden, den 24. Juni 1905. Kriegsministerium. Frhr. v. Hausen. Krabbes. Nr. 44. Bekanntmachung über Zulassung von Diplom-Ingenieuren der Bergakademie zu Freiberg zur Doktor-Ingenieur-Prüfung an der Technischen Hochschule zu Dresden; vom 28. Juni 1905. Mit Allerhöchster Genehmigung ist beschlossen worden, die an der Bergakademie zu Freiberg geprüften Diplom-Ingenieure (vergl. die Bekanntmachung vom 27. Februar 1903, G.= u. V.-Bl. S. 395) zur Doktor-Ingenieur-Prüfung bei der hiesigen Technischen Hoch- schule (vergl. die Bekanntmachung vom 12. Januar 1900, G.= u. V.-Bl. S. 5) zuzulassen.