— 191 — Nr. 55. Bekanntmachung, eine Abänderung der Aufnahmebezirke der Landes-Heil- und Pfleg— anstalten für Geisteskranke betreffend; vom 31. August 1905. D. Ministerium des Innern hat beschlossen, die Anlage 1 zu dem durch Verordnung vom 1. März 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 37) veröffentlichten Regulativ & für die Unter- bringung in eine Landes-Heil= und Pfleganstalt für Geisteskranke dahin abzuändern, daß die Aufnahmeanträge für heilbare und unheilbare Kranke, soweit nicht die Be- stimmungen unter B bis E der Anlage I einschlagen, aus den Bezirken der Amts- hauptmannschaften Borna und Rochlitz künftig nicht mehr an die Anstaltsdirektion Hubertusburg, sondern an die Anstaltsdirektion Zschadraß zu richten sind. Diese Anderung tritt am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Dresden, am 3 1. August 1905. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Dilßner. Druck und Berlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden. 1905. 32