Gesetz- und Verordnungoblatt für das Königreich Sachsen. 16. Stück vom Jahre 1905. Inhalt: Nr. 56. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Wahlen zur zweiten Kammer der Ständeversammlung betr. S. 193. Nr. 56. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Wahlen zur zweiten Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 6. September 1905. Nachdem durch die Verordnung vom 10. August dieses Jahres die Vornahme von Ergänzungs- und Ersatzwahlen für die zweite Kammer der Ständeversammlung angeordnet worden ist, hat das Ministerium des Innern gemäß 8 24 des Gesetzes, die Wahlen für die zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 28. März 1896 die nach— genannten Wahlkommissare ernannt und zwar für den 5. Wahlkreis der Stadt Dresden den Bürgermeister Hetschel daselbst, 3. Wahlkreis der Stadt Leipzig den Stadtrat Dr. Ackermann daselbst, 5. Wahlkreis der Stadt Leipzig den Stadtrat Dr. Schanz daselbst, Wahlkreis der Stadt Zwickau den Oberbürgermeister Keil daselbst, 4. städtischen Wahlkreis den Bürgermeister Schneider in Pirna, A6. städtischen Wahlkreis den Stadtrat Dr. Kretschmar in Freiberg, 22 Ausgegeben zu Dresden, den 13 September 1965. 5