— 211 — der Tiere zu landwirtschaftlichen Arbeiten und sonstigen Zwecken, wegen der Ausfuhr von Rauhfutter und Stroh, ferner wegen des Abhäutens der Tiere, der Hilfeleistung bei Kadaveröffnungen und wegen der unschädlichen Beseitigung der Kadaver oder einzelner Körperteile vorgeschriebenen Maßregeln, durch die Desinfektion von Stallungen und Ge— rätschaften usw. erwächst. Dresden, den 31. August 1905. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Dietze.