— 213 — Rückseite. Gesundheitszeugnis. Umstehend bezeichnet .. Tier .. habe ich heute besichtigt und frei von Erscheinungen einer ansteckenden Krankheit befunden. Zugleich bestätige ich, daß am Herkunftsorte und in den Nachbargemeinden innerhalb der letzten 40 Tage die Rinderpest oder eine andere Seuche, hinsichtlich deren die An— zeigepflicht besteht, und die auf die umstehende Tiergattung übertragbar ist, nicht ge— herrscht hat. Königl. Bezirkstierarzt. 1905. 36