— 234 — den 24. Oktober dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Die Mitglieder der beiden ständischen Kammern werden vom Ministerium des Innern noch besondere Zuschriften erhalten. Dresden, den 3. Oktober 1905. Gesamtministerium. v. Metzsch. v. Seydewitz. Knüpfer. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne in Dresde“