— 258 — Tierzucht. 8 26. Auf die Förderung und Hebung der Tierzucht haben die Bezirkstierärzte nach Möglichkeit bedacht zu sein und die in dieser Hinsicht bestehenden Einrichtungen sowie den Vollzug der bestehenden Vorschriften zu überwachen. In bezug auf die Pferdezucht liegt ihnen ob: a) sich über die Pferdezuchtverhältnisse und die staatlichen sowie die Privatbeschäler ihrer Bezirke unterrichtet zu halten; b) durch Belehrungen im privaten Verkehr sowie in landwirtschaftlichen Vereinen die Landespferdezucht zu fördern; J) den Landstallmeister durch schriftliche oder mündliche Auskunftserteilung über die Pferdezucht des betreffenden Bezirks beratend zu unterstützen; sowie ch in den Prämiierungskommissionen bei den Stutenmusterungen und Fohlenschauen als stimmberechtigtes Mitglied tätig zu sein. Zur Förderung der Zucht der Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine haben die Bezirkstierärzte im Einvernehmen mit dem Landes-Tierzuchtdirektor und den Organen der landwirtschaftlichen Kreisvereine zu handeln und ersteren in seiner amtlichen Tätigkeit zu unterstützen. Insbesondere sollen sie bezüglich der Rindviehzucht im Einvernehmen mit dem Landes-Tierzuchtdirektor und den landwirtschaftlichen Kreisvereinen bestrebt sein, a) für die einzelnen Gegenden die Zucht bestimmter Rassen anzubahnen, die Leistunäs- fähigkeit der Bestände zu erhöhen und die Bildung von Zuchtvereinigungen zu fördern; b) bei den Körungen der Zuchtbullen für eine sachgemäße Beurteilung der Tiere, namentlich unter besonderer Berücksichtigung ihres Zuchtzweckes zu sorgen und anläßlich solcher Körungen sowie in den landwirtschaftlichen Versammlungen und im Verkehre mit den einzelnen Landwirten das Verständnis für eine gesundheitlich zuträgliche und landwirtschaftlich zweckmäßige Fütterung und Haltung der Tiere zu heben. Bei öffentlichen Ausstellungen und Schauen von Tieren sowie bei Stallschauen haben die Bezirkstierärzte nach Maßgabe der bestehenden Verordnungen mitzuwirken. Landwirt- 8 27. Wie die landwirtschaftlichen Kreisvereine sich in allen Fragen, die den Ge- Gantüiche schäftsbereich der Bezirkstierärzte berühren, mit ihnen in Verbindung setzen werden, so sollen auch die Bezirkstierärzte bestrebt sein, das landwirtschaftliche Vereinswesen durch sachverständigen Beirat, Besuch der Versammlungen, belehrende Vorträge usw. zu unter- stützen.