16 9. September 1911. Die Hypothek unter Nr. 9 wird auf — — zu Nr. 9, 14 die Abt. II Nr. 7 bezeichneten, in Erbengemeinschaft stehenden Eigentümer Brand als Grundschuld umgeschrieben 93). Die Verpfändung unter Nr. 15 wird gelöscht. Der Widerspruch unter Nr. 14 wird von Amts wegen gelöscht 10). Gr. Akt. Bl. 74. Röder. 15. In der Anmerkungsspalte der vorhergehenden Eintragung Nr. 15 ist infolge der Änderung die Ziffer 17 zu ersetzen durch die Ziffer 16. Unter die am Schlusse der Seite 299 des Gesetz= und Verordunngsblattes befindlichen Anmerkungen ist aufzunehmen: 9a) Würde der Eigentümer B. nicht der persönliche Schuldner gewesen sein, so hätte an die Stelle des Wortes „Hypothek“ das Wort „Forderung“ zu treten und würden die Worte „als Grundschuld“ wegzulassen sein (BGB. J 1177 Absatz 2, § 1143). 2. Die Eintragung in Anlage B Abteilung III Nr. 13 (G.= u. V.-Bl. S. 305) erhält folgende Fassung: 13. 8. August 1904. Das Grundbuch wird dahin berichtigt., — — zu Nr. 11, 12. daß die Löschung unter Nr. 11 zu Unrecht erfolgt ist. Der Widerspruch unter Nr. 12 wird von Amts wegen gelbscht. Die Sicherungshypothek unter Nr. 3, 7 wird auf die Eigentümer Christian Robert Richter und Peter Samuel Wünsche als Grundschuld zu gleichen Teilen umgeschrieben 38 àl. Gr. Akt. Bl. 40. Hänel. 3 m I 1 Unter die am Schlusse der Seite 305 des Gesetz- und Verordnungsblattes befindlichen Anmerkungen ist aufzunehmen: 8 a) BGB. 8 416 à 22 8 1163 Absatz 1 Satz2, 8 1177 Absatz 1. □“ (7"77 / 3. Die Eintragung in Anlage B Abteilung III Nr. 14 (G. u. V.-Bl. S. 305) erhält folgende Fassung: