— 10 — 6. In der Anlage J ist auf Seite 327 des Gesetz= und Verordnungsblattes Zeile 10 der Vermerk zu fassen: Von der Hypothek sind zweitausend Mark abgeschrieben worden. Nr. 6. Verordnung, die Abgabe stark wirkender Arzneimittel betreffend; vom 3. Januar 1906. Wegen der mit dem Genusse von Migränin für die menschliche Gesundheit verbundenen Gefahren wird hiermit in das der Verordnung vom 5. Juni 1896, die Abgabe stark wirkender Arzneimittel, sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 103), beigegebene Verzeichnis hinter Liquor Kalil arsenicosi, Fowlersche Lösung 0,5 Migraeninum, Migränin . ...10., eingeschoben und bestimmt, daß auf dieses Arzneimittel die Vorschri riften der Verordnung vom 5. Juni 1896 künftig ebenfalls Anwendung zu leiden haben. Dresden, am 3. Januar 1906. Ministerium des Innern. v. Metzsch. J N1. Bletze. Druck und Berlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinbeld & Sohne. Dresden