— 47 — sättigen sind, herzustellen, nach dem Absetzen durch Asbest zu filtrieren und in kleinen, mit Glasstopfen verschlossenen, möglichst angefüllten Flaschen aufzubewahren; 2. in Abteilung 3 hinter „Kresole“ die Worte: „und deren Zubereitungen (Kresolseifenlösungen, Lysol, Lysosolveol usw.), sowie deren Lösungen, soweit sie in 100 Gewichtsteilen mehr als ein Gewichtsteil der Kresolzubereitung enthalten;“ 3. in Abteilung 3 vor „Phenazetin“: „Paraphenylendiamin, dessen Salze, Lösungen und Zubereitungen;“ 4. in Abteilung 3 hinter „Salzsäure“ und hinter „Schwefelsäure“: „arsenfreie)“ und am Schlusse der Abteilung 3 folgende Anmerkung: „.) Anmerkung: Siehe Anmerkung zu Abteilung 1." Dresden, den 22. Februar 1906. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Dietze.