— 66 — Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten vom 5. Juli 1892 (G.= u. V.-Bl. S. 466 flg.) und der dazu ergangenen Nachträge vom 3. Juni 1898 (G.= u. V.-Bl. S. 180) und vom 24. Juni 1903 (G.= u. V.-Bl. S. 503 flg.) die durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 8. März 1906 (Reichsgesetzblatt S. 3191 veröffentlichten Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn-Betriebs= und Polizeibeamten. Dresden, am 12. April 1906. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. v. Metzsch. Dr. Rüger. Naumann. Nr. 19. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zur Erbauung einer schmalspurigen Nebenbahn zwischen Thum und Meinersdorf betreffend; vom 20. April 1906. Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der in der ständischen Schrift vom 11. Mai 1900 erteilten Ermächtigung behufs Erbauung einer schmalspurigen Nebenbahn zwischen Thum und Meinersdorf und zur Ausführung der dabei erforderlichen Anschlußgleise hiermit das Enteignungsverfahren angeordnet. Auf dieses Verfahren finden die Vorschriften des Enteignungsgesetzes vom 2 4. Juni 1902 Anwendung. Dresden, am 20. April 1906. Ministerium des Innern. Für den Minister: Dr. Schelcher. Effler.