zeit ganz oder zum Teil angerechnet werden. Das Gleiche gilt für solche, die als Richter wiederangestellt werden, nachdem sie früher als Richter oder Staatsanwälte in Königlich Sächsischen Diensten gestanden hatten und mit Allerhöchster Genehmigung entlassen worden waren. b) Die jetzigen Abschnitte 3 und 4 werden 4 und 5. c) Die Vorschrift unter Nr. 2c Satz 2 wird aufgehoben. Dresden, den 27. April 1906. Ministerium der Justiz. Dr. Otto. Kurth. Nr. 28. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Nebeneisenbahnstrecke Geyer — Thum betreffend; vom 28. April 1906. D. Finanzministerium hat beschlossen, die schmalspurige Nebeneisenbahnstrecke Geyer welche in Geyer an die schmalspurige Nebeneisenbahn von Schönfeld und in Thum an diejenige nach Wilischtal anschließt, am 1. Mai 1906 dem öffentlichen Verkehr zu übergeben. Vom gleichen Zeitpunkte ab wird der von der Linie Thum Milischtal abzweigende Streckenteil Thum, Oberherold Chrenfriedersdorf für den öffentlichen Verkehr geschlossen. Dresden, den 2 S. April 1906. Finanzministerium. Dr. Rüger. Naumann.