— 91 — IV. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1907 in Kraft. . Mit der Ausführung dieses Gesetzes sind Unsere Ministerien des Innern und des Kriegs beauftragt. Gegeben zu Dresden, am 30. April 1906. S Friedrich August. Georg von Metzsch. Mar Frhr. von Hausen. Nr. 33. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf den vollspurigen Hauptbahnstrecken Engelsdorf— Leipzig-Stötteritz und Engelsdorf— Schönefeld (Pr. Bf.) betreffend; vom 30. April 1906. Des Finanzministerium hat beschlossen, die vollspurigen Hauptbahnstrecken Engelsdorf— Leipzig-Stötteritz und Engelsdorf — Schönefeld (Pr. Bf.) am 1. Mai 1906 dem öffentlichen Güter= und Tierverkehr zu übergeben. Dresden, am 30. April 1906. Finanzministerium. Dr. Rüger. Naumann.