126 Gebühren. Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindest- Höchst- Feststehender Betrag Betrag 4 KT bis. A4% 4. 1 li) Sonstige Verfügungen, welche auf Antrag im Privatinteresse eines Beteiligten getroffen werden (z. B. auch bezüglich der Vereinigung zweier Familienwappen) 30— i l 3. Amtshandlungen im allgemeinen, welche im ausschließlichen Privatinteresse eines Beteiligten vorgenommen werden « und für welche kein anderer Gebührensatz vorgesehen ist: a) falls keine Vorerörterungen nötig waren — 500 10 — 1) einschließlich notwendiger Vorerörterungen. 1 — 50 . Anleihegenchmigungen. a) Genehmigung gemäß § 795 B. G.-B. zur Inverkehrsetzung von Inhaberpapieren . bis zum Nennwerte solcher Papiere bis zu 1000000 MA für jede an gefangenen 100 000. .. 100 — für jede weiteren angefangenen 100 00 7 Nennwert bis zu 2000 000 5 7 — -- - - 100000 - 3000000 60 — - - 100000 - --4000000- ! 50 — weiter für jede angefangenen 100 0O00 4 40 — b) Genehmigung zur Umwandlung des Zinsfußes 1%0 der für das Restkapital zu zahlenden Jahreszinsen. E 5. Apotheker. , a) Für die pharmazeutische Vorprüfung . ... s 24 — b) Entschließungen nach 8 35, 2,4 der Prüfungsordnung fir 2 (G. u. V.-Bl. 1904 S. 370 flg.) ... 3:——- 5 — Siehe auch Gewerbesachen, untersuchungen. s ... , i 6. Arbeitsbücher siehe Gewerbesachen. I T. Ausspielungen siehe Lotterien. 8. Auswanderungsangelegenheiten. l a) Für die Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörden (Reichsgesetz vom 9. Juni « 1897[R.-G.-B1.S.4tz:-3flg] .............-.3-—z-10— b) Erteilung der Erlaubnis nach 88 11, 12 des Reichsgesetzes (Auswanderungs- agenten) 10 — 100 — c) Alle sonstigen behördlichen Verrichtungen der höheren Verwaltungsbehörden nach dem obengenannten Reichsgesetz, soweit dabei besondere Anordnungen und Ver— fügungen in Betracht kommen . ....... .. .«)——-10——