154 — — — —— —— — — Gebühren. Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindest- Höchst- Feststehender Betrag Betrag 4 4 bis 4 4% 4 53. Versteigerungen beweglicher Sachen bei einem Erlös bis zu 3 — 50 - - -nber5.-XXbIsm1t20--' 1 -- O= 20 150 1 50 -- - -150---300- 3 — -- --300---1000- 4 — — — 1000 - 5 — und darüber hinaus ½ % des Erlöses. 6 s L Waffenscheine. a) Ausstellung eines Scheines 10 — b) Erhebungsgebühr (82 der V. vom 15. November 100, G. u. g. Bl. s 435 1 — 3 .— Zahlungserinnerungen a) wegen rückständiger Kosten und Strafen GE650 10 b) wegen rückständiger Staats-, Gemeinde-, Kirchen-, Schul= und Armenkassen- « abgaben und Anlagen, sowie wegen rickständiger Landes-Immobiliar-Brand- kassenbciträge und der Beiträge für Berufsgenossenschaften und zum Viehseuchen- fonds und der den öffentlichen Ab gaben gleichgestellten Jorderungen 1. bis zu 5.4 . ... — 10 2. über 5 bis zu 20. — 20 3. über 20 # für 7 volle 10 # je ie 10% | mehr bis i bochserce — von. 10 56. Zeugnisse und Bescheinigungen. a) Ausstellung eines Verhaltscheines, Führungs- oder Leumundszeugnisses — 25 b) Ausstellung eines Wohnungsanmeldescheines . ..... ! — 25 ) Zeugnisse und Bescheinigungen im beivatinteress von Beteiligien, sofern nicht , schon anderwärts Gebühren dafür vorgesehen sind. . .——I50;- 100 — d) Bescheinigungen auf Grund § 2 des Gesetzes, das Vereins- und Versammlungs- E r . , « — 5 recht betreffend, vom 22. November 1850 (G.= u. V.-Bl. S. 264)