— 224 — Anlage 1. D. , den 190 Mitteilung zur Vensionsregelung für den Hauptmann a. D. A. vom Infanterie-Regiment Vr. „ jetzt Grenzpolizeikommissar in B. nach § 24 Nr. 3, 8§ 25 Offizierpensionsgesetzes. Dienstzeitberechnung (8 24 Nr. 3 Absatz 4). Jahre Tage 1 Militärdienstzeit ohne Kriegsjahre (laut Pensionsnachweisung) 20 72 Zivildienstzeit, A. ist am 1. 7. 1906 angestellt —— Gesamt-Militär= und Zivildienstzeit 20 72 Geldberechnung. Mark 1 ull Das Zivildiensteinkommen beträgt vom 1. 7. 1906 ab Gehalt . . . 2400 — im Durchschnittssatze . — — Wohnungsgeldzuschut ··» im pensionsfähigen Betrage .... — — Wert der Dienstwohnung .. . 100 — Remuneration für Mitbeaufsichtigung der Grenzstation N. .. 150 — Summe 2650 — (Unterschrift der vorgesetzten Dienstbehörde.) An das Kriegsministerium in Dresden.