Anlage 3. F D....................... ,den 190 Mitteilung zur Neuregelung des Vensionsbezugs vor Infanterie-Regiment Nr. für den Hauptmann a. D. C. jetzt Polizeihauptmann in D. , nach § 24 Nr. 3 Offizierpensionsgesetzes. . . . Jahre Tage Dienstzeitberechnung (§ 24 Nr. 3 Absatz 4. — — Militärdienstzeit ohne Kriegsjahre (laut Pensionsnachweisung) 22 290 Zivildienstzeit vom 1. 11. 1898 bis 14. 1. 1906. ir 75 Gesamt-Militär= und Zivildienstzeit 30 — Geldberechnung. Mark Pf. Das Zivildiensteinkommen beträgt vom 1. 1. 1905 ab Gehalt ..... . . 5 500 — im Durchschnittssatze . 190 — Wohnungsgeldzuschuß » *-) im pensionsfähigen Betrage — — Wert der Dienstwohnung Summe 5 690 — (Unterschrift der vorgesetzten Dienstbehörde.) An das Kriegsministerium in Dresden. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinbold & Söhne, Dresden