— 274 — nennung zum Regierungs-Bauführer (§ 6) und den etwaigen Ausschluß desselben von der weiteren Ausbildung (§ 14) beide Ministerien gemeinsam verfügen. Dresden, am 15. August 1906. Die Ministerien der Finanzen und des Innern. Dr. Rüger. Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. Röber. Nr. 64. Bekanntmachung, die Berufung der achten ordentlichen Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche betreffend; vom 16. August 1906. Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die achte ordentliche Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreich Sachsen zum 1. Oktober dieses Jahres einzuberufen. Solches und daß an die Mitglieder der Landessynode noch besondere Missiven aus dem Evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium ergehen, wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 16. August 1906. Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. Dr. Rüger. Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. Knüpfer. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.