— 337 — Gesetz- und Verordnungoblatt für das Königreich Sachsen. 16. Stück vom Jahre 1906. Inhalt: Nr. 68. Bekanntmachung zur Verordnung vom 16. Mai 1904, die Festsetzung der Hauptmarktorte für die Lieferungsverbände uUsw. betr. S. 337. — Nr. 69. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Nebeneisenbahn Adorf — Roßbach in Böhmen betr. S. 338. — Nr. 70. Verordnung über den Gewerbebetrieb der Stellenvermittler für Bühnen-Angehörige. S. 339. — Nr. 71. Bekanntmachung, die Umbezirkung der Parochie Harthau aus der Ephorie Pirna in die Ephorie Radeberg betr. S. 346. — Nr. 72. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Güterbahn vom Bahnhofe Mittweida nach dem Zschopautale betr. S. 346. — Nr. 73. Bekanntmachung, die Bestätigung der Ab- änderung des § 31 der Geschäftsordnung für die Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche des Königreichs Sachsen vom 20. Juni 1871 betr. S. 347. Nr. 68. Bekanntmachung zur Verordnung vom 16. Mai 1904, die Festsetzung der Hauptmarktorte für die Lieferungsverbände usw. betreffend; vom 11. September 1906. — Im Anschluß an die Verordnung vom 16. Mai 1904 (G.= u. V.-Bl. S. 177 flg.) wird nachstehendes bekannt gegeben: Gemäß § 9 Nr. 3 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1898 (R.-G.-Bl. S. 361) und der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom 1 3. Juli 1898 (R.-G.-Bl. S. 921) sind für die Vergütung verabreichter Fourage in den Fällen, wo Durchschnittspreise für den Hauptmarktort des Lieferungsverbandes der Verabreichung nicht zu ermitteln sind, oder dort Preisnotierungen überhaupt nicht stattgefunden haben, die Durchschnittspreise des nächst gelegenen Hauptmarktorts maßgebend. Diese Durchschnittspreise sind ebenso, wie die sonst festgestellten, von den Kreishauptmannschaften zu veröffentlichen. Als nächst gelegen gilt dabei derjenige Hauptmarktort, welcher dem Hauptmarktorte des Lieferungsverbandes am nächsten gelegen ist. Ausgegeben zu Dresden den 12. Oktober 1906. 51