□D Seine Majestät der König von Sachsen und Seine Majestät der König von Preußen haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn von Hoyers- werda nach Königswartha zu Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der König von Sachsen: Allerhöchstihren Geheimen Finanzrat Johannes Elterich und Geheimen Baurat Manfred Krüger und Seine Majestät der König von Preußen: Allerhöchstihren Geheimen Oberfinanzrat Rudolf Ottendorff und Geheimen Baurat Franz Richard, welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen haben. Artikel I. Die Regierungen der im Eingange bezeichneten beiden Staaten sind übereingekommen, eine durchgehende Eisenbahnverbindung zwischen Hoyerswerda und Königswartha her- zustellen. Artikel II. Jede der beiden hohen Regierungen erklärt sich bereit, die zur Herstellung der ge- nannten Eisenbahnverbindung erforderliche Bahnstrecke auf ihrem Gebiete für eigene Rechnung bis zur beiderseitigen Grenze zu bauen, sobald sie die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben und die Erfüllung derjenigen Bedingungen, von denen der Bau ge- setzlich abhängig gemacht werden sollte, sichergestellt sein wird. Bei Eintritt der genannten Voraussetzungen wird jede der beiden Regierungen der anderen innerhalb dreier Monate Nachricht geben und den Bau der von ihr auszuführenden Strecke derart vorbereiten und fördern, daß die neue Eisenbahnverbindung tunlichst bald im Bau vollendet und dem Be- triebe übergeben werden kann.