— 93 — Ziffer 7 ist mit allen Angaben zu streichen. Bei Ziffer 13 kommen in Wegfall: „Aufseher 1. und 2. Klasse, Bahn= und Haltestellenwärter, Hauptkassenkontrolleur, Kassenassistenten,“. Dafür ist vor „Weichenwärter 1. Klasse“ einzuschalten: „Stationsaufseher, Stationsverwalter 1. und 2. Klasse,". Nr. 23. Verordnung, einige Abänderungen in der Begrenzung und in der Bezeichnung von Bestandteilen der Landtagswahlkreise betreffend: vom 17. April 1907. De- als Beilage B der Ausführungsverordnung vom 10. Oktober 1896 (G.= u. V.-Bl. S. 152 flg.) angefügte Verzeichnis der Orte und Ortsteile, aus denen sich die Wahlkreise für die Wahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung zusammensetzen, wird in folgenden Punkten abgeändert. 1. Die mit der Stadt Chemnitz vereinigte frühere Landgemeinde Bernsdorf gehört jetzt zum 2. Wahlkreise der Stadt Chemnitz und ist im Verzeichnisse des 37. Wahlkreises des platten Landes zu streichen. 2. Im Verzeichnis der zu dem 12. Wahlkreis des platten Landes gehörigen Orte ist zwischen die Worte: „sReichstein“ und „Röhrsdorf mit Rittergut“ einzufügen: „mit dem selbständigen Gutsbezirk ehemaligen Hammergut Reichstein“. 3. Im 43. Wahlkreis des platten Landes ist der Ortsteil Neuberg aus dem politischen Gemeindebezirke Mühlgrün ausbezirkt und in den politischen Gemeindebezirk Ellefeld einbezirkt worden. Infolgedessen sind im Verzeichnisse der zum 43. Wahlkreise gehörigen 1907. 15