Anlage A (zu 88 5, 18 u. 310. Regierungsbezirk. ........ . ... Amtshauptmannschaafft Pferde-Aushebungsbezirryr . .. Verzeichnis der in.......................... vorhandenen Pferde (Vorführungsliste) Musterungsjahr 19 Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses bescheinigt: N. N. Tag. Gemeindevorstand usw. Anmerkungen. Die Spalten 1, 2, 3, 6, 8 und 9 sind vom Vertreter des Gemeinde= oder Gutsbezirks, die Spalten 4, 5 und 7 von dem Kommissar oder unter dessen Verantwortung auszufüllen. Farbe und Abzeichen sind so anzugeben, daß die Pferde daraufhin wiederzuerkennen sind. Die Vorführungslisten des Vorjahres sind zur Musterung mitzubringen. Die in denselben als „vorübergehend kriegsunbrauchbar“ bezeichneten Pferde sind vorzuführen. Nachdem von den Amtshauptleuten die Auszüge (§ 13) eingegangen sind, hat der Vertreter des Gemeinde= oder Gutsbezirks die von ihm zur Aushebung im Mobilmachungsfalle bestimmten Pferde umseitig durch Unterstreichen kenntlich zu machen (8 18). 1907. 24 1— S *—*