— 153 — Nr. 49. Verordnung über den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln; vom 30. Juli 1907. In Verfolg des Bundesratsbeschlusses vom 2 7. Juni dieses Jahres wird die Verordmung, den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln betreffend, vom 30. No- vember 1903 (G.= u. V.-Bl. S. 579) folgendermaßen abgeändert: I. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt: Die Anwendung der nachstehenden Vorschriften auf diese Mittel wird da- durch nicht ausgeschlossen, daß deren Bezeichnung bei im wesentlichen gleicher Zusammensetzung geändert wird. II. Dem § 4 wird als 2. Absatz angefügt: Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittel steht es gleich, wenn in öffentlichen Ankündigungen auf Druckvorschriften oder sonstige Mit- teilungen verwiesen wird, welche eine Anpreisung der Mittel enthalten. III. Die Anlagen A und B erhalten die nachstehenden Fassungen. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1907 in Kraft. — Dresden, am 30. Juli 1907. Ministerium des Innern. Für den Minister: Merz. Dietze. Anlage A. Adlerfluid. Amarol (auch als Ingestol). Amasira Lochers (auch als Pflanzenpulvermischung gegen Dysmenorrhoe). American coughing cure Lutzes. Antiarthrin und Antiarthrinpräparate (auch als Sells Antiarthrin). Anticelta-Tabletten (auch als Anticelta-Tablets oder Fettreduzierungs-Tabletten der Anticelta-Association). S —W — D— — 26“