— 198 — Anlage D.“) Zivilversorgungsschein. Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad in der Gendarmerie, im Landjägerkorps oder in der Schutz- mannschaft) ist gegenwärtiger Zivilversorgungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von Jahren Monaten einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie (oder im Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) von — - mithin nach einer Gesamtdienstzeit von — erteilt worden. Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den Staatsbehörden des (Name des Bundesstaats) nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. Der Inhaber bezieht eine Pension von . Pf. monatlich. N. N. den 19 (Behörde, die über den Anspruch auf den (Stempel.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.) Alter: Jahre. (Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) *) Siehe die Fußnote auf Anlage A.