— 199 — Anlage E.) Zivilversorgungsschein. Dem (Vor= und Familienname, letzte Stellung in einem der Schutzgebiete) ist gegenwärtiger Zivil- versorgungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von Jahren Monaten einer weiteren Dienstzeit in der Polizeitruppe (Schutz- truppe, im Grenz= oder Zollaufsichtsdienste) von - mithin nach einer Gesamtdienstzeit von. " erteilt worden. Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den Reichsbehörden sowie den Staatsbehörden aller Bundesstaaten nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. Der Inhaber bezieht eine Pension von A. Pf. monatlich. N. N., den ten 19 (Stempel.) (Behörde, die über den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein entschieden hat.) Alter: Jahre. (Nr. des Zivilversorgungsscheins.) *) Siehe die Fußnote auf Anlage A. 1807. 34