— 202 — Anmerkung. Jede fünfte Kalkulatorstelle in der Naturalkontrolle des Königlich Preußischen Kriegs- ministeriums ist den Zahlmeistern vorbehalten. Das Königlich Sächsische Kriegsministerium behält sich die Entscheidung über die Besetzung der Kalkulatorstellen mit Zahlmeistern von Fall zu Fall vor. Wegen der Königlich Württembergischen Militärverwaltung siehe unter 5. „Intendanturen“. 2. Generalstab: Bureauvorsteher, Rechnungsführer, Expedienten und Registratoren. 3. Generalinspektion des Militärerziehungs- und GSildungswesens: Sekretär und Registrator, Registraturassistent. 4. Generalmilitärkasse (Kriegszahlamt): Rendant, Oberbuchhalter, Kassiere, Buchhalter, Geheime Sekretäre. Anmerkung. Jede zweite Stelle der Buchhalter und Geheimen Sekretäre bei der Generalmilitärkasse und dem Königlich Sächsischen Kriegszahlamt ist den Zahlmeistern vorbehalten. Beim Königlich Württembergischen Kriegszahlamte wird jede zweite Stelle der Buchhalter — ausschließlich des ersten Buchhalters — den Zahlmeistern vorbehalten. 5. Intendanturen: Intendantursekretäre (in der Königlich Württembergischen Militärverwaltung auch der Kalkulator bei der Naturalkontrolle), soweit sie nicht aus Zahlmeistern oder Unterzahlmeistern und Zahlmeisteraspiranten ergänzt werden, Intendanturregistratoren. 6. Artillerie-Prüfungskommission: Registrator, Technischer Inspektor. 7. Festungsgefängnisse: Rendanten. 8. Garnisonverwaltungen: Garnisonverwaltungs-Direktoren und -Oberinspektoren, Garnisonverwaltungs-Inspektoren, Garnisonverwaltungs-Kontrolleure, Kaserneninspektoren. Anmerkung. In der Königlich Preußischen und Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede fünfte Stelle der Kontrolleure den Zahlmeistern vorbehalten, desgleichen in der Königlich Württem-