— 237 — Nr. 64. Bekanntmachung, eine Ergänzung der Hofrangordnung betreffend; vom 21. September 1907. Mie Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs haben erhalten: die Betriebsdirektoren II. Klasse beim Kriegsministerium den Rang der Klasse IV, Gruppe 1, die Betriebsdirektoren II. Klasse bei der Zeugmeisterei den Rang der Klasse IV, Gruppe 15, die Betriebsleiter mit dem Titel: „Militärbanmeister “ oder „Militärchemiker" bei den technischen Instituten den Rang der Klasse IV, Gruppe 18 und die Ober-Militär-Intendanturräte den Rang der Klasse III, neue Gruppe 16 der Hofrangordnung. Dresden, den 2 1. September 1907. Kriegsministerium. Frhr. v. Hausen. Behrendt. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.