— 262 — Nr. 78. Bekanntmachung, betreffend Anderungen in der Benennung von Militär-Eisenbahnbehörden usw.; vom 19. November 1907. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs gelten die anderweiten Benennungen: 1. „Linien-Kommandantur“ statt Linien-Kommission: 2. „Linien-Kommandant“ statt Eisenbahnlinien-Kommissar; 3. „Major, Hauptmann usw., kommandiert zur Eisenbahnabteilung des Königlich Preußischen großen Generalstabes“ statt Eisenbahn -Kommissar. Dresden, den 19. November 1907. Kriegsministerium. Frhr. v. Hausen. Behrendt. Nr. 79. Verordnung, die Abänderung der Gebühren für die Anstellungsprüfungen für den höheren Staatsforstdienst und für den höheren technischen Staatsdienst in der Berg- und Hüttenverwaltung betreffend; vom 22. November 1907. Mie Allerhöchster Genehmigung wird hiermit folgendes verordnet: 1 Die in § 23 der Vorschriften über die Anstellungsprüfung für den höheren Staats- forstdienst (Anlage A der Verordnung, den Staatsforstdienst betreffend; vom 20. März 1905 G. u. V.-Bl. S. 67 —) festgesetzten, an die Staatskasse zu entrichtenden Prüfungsgebühren von 60 und 404 werden auf je 120 34 erhöht.