— 17 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 3. Stück vom Jahre 1908. Inhalt: Nr. 9. Berordnung, das Verhalten der Schulbehörden beim Auftreten ansteckender Krankheiten in den Schulen betr. S. 17. — Nr. 10. Verordnung zur Ausführung des § 31 Absatz 2 Nr. 1 des Milnär- hinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907. S. 19. — Nr 11. Verordnung, eine Abänderung der Aus- fübrungsverordnung zur Reichsgewerdeordnung vom 28. März 1892 betr. S. 20. — Nr. 12. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 1. Dezember 1864, die Ausübung der Jagd betr. S. 21. — Nr. 13. Kirchen- gesetz, die Verdindung auswärtiger Kirchgemeinden und Geistlichen mit der evangelisch-lutherischen Landeekirche des Känigreichs Sachsen beir. S. 22. — Nr. 14. Gesetz, das vorerwähnte Kirchengesetz detr. S. 27. — Nr. 15. Verordnung, das Schleppen und Fahren von gekupvelten Kahrzeugen auf der Elbe betr. S. 28. — Nr. 16. Verordnung, die Prüfung und Anstellung der Expeditionsbeamten im Geschäftsbereiche des Justi-ministeriums und einige damit zusammenbängende Vorschriften betr. S. 28. — Nr. 17. Gesetz, einige Abänderungen des die Entschädigung für an Gehirn-Rückenmarksentzündung, beziehentlich an Gehirnentzündung umgestandene Pferde und für an Maul-- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh regelnden Gesetzes vom 12. Mai 1900 betr. S. 34. — Nr. 18. Verordnung über die Schlachtvieh= und Fleischbeschau. S. 35. Nr. 9. Verordnung, das Verhalten der Schulbehörden beim Auftreten ansteckender Krankheiten in den Schulen betreffend; vom 27. Februar 1908. D cas Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts verordnet im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern zu tunlichster Verhütung ansteckender Krankheiten durch die Schulen: . 8 1. Von dem Auftreten ansteckender Krankheiten in den Schulen ist sofort dem Be- zirksarzte unmittelbare Anzeige zu erstatten. 8 2. Als ansteckende Krankheiten im Sinne dieser Verordnung sind anzusehen: Pocken, Masern, Scharlachfieber, Diphtheritis und Keuchhusten. 8 3. Die Anzeige ist vom Schuldirektor, bei Volksschulen vom Ortsschulinspektor zu erstatten. Ausgegeben zu Dresden den 31. März 1908. 5