6 Angabe Bezeichnung Bezeichnung bei den für Militär- der Behörden, an anwärter nicht aus- b ie er d, der schließlich bestimmten nugen mrichtensind. Bemerkungen. Stellen. Selfen, in welchem Behörde selbst ist, bei vorbehalten sind. der die Anstellung — gewünscht wird. | I. Bei sämtlichen Verwaltungen. Bezüglich der Diä- tisten bei den Kreis- und Amtshaupt= mannschaften sowie bei den Expeditionen des Dresdner Jour- Anals, der Leipziger Zeitung, des akade- mischen Rates und Kanzleibeamte, denen lediglich die Besorgung des Schreibwerks und der damit zusammen- hängenden Dienstverrichtungen obliegt Di#- tisten, Schreiber usw. der Landes- anstalten: « NMinisterium des 1 Innern. · II. Gesamtministerium. 1. Winisterium. Diener. 1 2. Kabinettskanzlei. Kanzleibote (zugleich Aufwärter im Mini- I sterium des Königlichen Hauses). 3. Oberverwaltungsgericht. Diener. 4. Sberrechnungskammer. Diener. » f · 5. Bauptstaatsarchiv. Diener, Gesamt- Hausmeister. 1 ministerium. D 20