— 174 — a) für die zweite Stufe: Sichere Keuntnis der lateinischen und griechischen Gram— matik und Ubung im schriftlichen Gebrauche beider Sprachen bis zur Fertigkeit, angemessene Vorlagen grammatisch richtig und, soweit es sich um das Lateinische handelt, mit einiger stilistischen Gewandtheit zu übertragen. Die Kandidaten müssen im Lateinischen jedenfalls Cäsar, Sallust, erhebliche Partien aus Livius, von Cicero die wichtigeren Reden und einige seiner übrigen Schriften, von Virgil mindestens die Aeneis, von Ovid die Metamorphosen sowie Elegien von ihm oder andern Elegikern; im Griechischen Homer und Herodot, von Kenophon die Anabasis und größere Stücke der Memorabilien und der Hellenika, ferner Reden des Lysias sowie von Platon wenigstens die Apologie und den Kriton gelesen haben. Mit den gelesenen Schriftwerken müssen die Kandidaten so vertraut sein, daß sie über ihren Inhalt, Anlage und Charakter Bescheid zu geben und ausge- wählte nicht zu schwere Stellen daraus genau zu übersetzen, die stilistischen Eigentümlichkeiten hervorzuheben und synonyme Ausdrücke zu unterscheiden ver- mögen. Mit der römischen und griechischen Geschichte, einschließlich der Literatur- geschichte, mit den Altertümern, der Mythologie und der Metrik müssen die Kandidaten so weit bekannt sein, daß sie zur Erklärung der auf der Mittelstufe zu lesenden Schulschriftsteller auch nach diesen Seiten hin das Wesentliche beizu- bringen und für die Vorbereitung auf den Unterricht gute Hilfsmittel mit Ver- ständnis zu benutzen imstande sind. °5) Für die erste Stufe ist überdies zu fordern: Umfassendere und zugleich tiefere philologische Bildung, welche auf wirklicher Belesenheit in den Quellen und Vertraut- heit mit den Schulschriftstellern beruht; Bekanntschaft mit der strengen Methode philologischer Kritik und Exegese und einige Ubung in selbständiger Handhabung dieser Fertigkeiten; Fähigkeit, die lateinische Sprache im schriftlichen und münd- lichen Gebrauche zu handhaben, grammatische Sicherheit in schriftlicher An- wendung der griechischen Sprache; Vertrautheit mit der Metrik, soweit sie die auf den Gymnasien zu lesenden Dichter angeht, nebst Ubung im angemessenen Vortrage der Verse; Kenntnis der allgemeinen Entwickelung der griechischen und römischen Literatur, namentlich ihrer Blütezeiten; eine zu wissenschaftlicher Fortbildung befähigende Bekanntschaft mit den Hauptperioden der griechischen und römischen Geschichte, den Staatseinrichtungen, dem privaten Leben, der Religion und Sage, sowie der Philosophie der Griechen und Römer; Vertraut- heit mit der Archäologie, soweit sie erforderlich ist, um durch sachkundige Be- handlung zweckmäßig ausgewählter Anschauungsmittel den Unterricht wirksam zu unterstützen. Auch haben die Kandidaten darzutun, daß sie einen Uberblick über den Entwicklungsgang der Philologie gewonnen haben.