— 205 — nachzuweisen hat, daß er sich auf dem betreffenden Unterrichtsgebiete ausreichend orien— tiert hat (Lehrbefähigung zweiten Grades). Für die einzelnen Fächer wird in 88 12 bis 25 Näheres bestimmt. 812. Evangelische Religionslehre. Zu fordern ist, wenn die evangelische Religionslehre gewählt wird a) als Nebenfach: Vertrautheit mit der biblischen Geschichte des Alten und namentlich des Neuen Testaments auf Grund eingehender Beschäftigung mit der Heiligen Schrift; neben allgemeiner Bibelkunde auch Bekanntschaft mit den bib— lischen Altertümern; Kenntnis der Geschichte der Kirche in den ersten Jahr— hunderten, der Reformationsgeschichte, der hauptsächlichsten neueren Geistes— richtungen und der christlichen Liebestätigkeit auf den Gebieten der äußeren und inneren Mission; sicheres Verständnis der Einrichtungen der evangelischen Kirche und ihrer Lehren nach den grundlegenden Bekenntnisschriften, namentlich auch Vertrautheit mit den wichtigsten Unterscheidungslehren; Bekanntschaft mit der Ordnung des Kirchenjahres und Gottesdienstes und ihren Grundideen sowie mit dem evangelischen Kirchenliede; Kenntnis der Hauptsachen aus der evangelischen Sittenlehre; b) als Hauptfach, außer dem Vorstehenden: Vertrautheit mit der biblischen Ein— leitung und der biblischen Theologie; Befähigung, das Neue Testament und bei entsprechender Beihilfe leichtere Stellen des Alten Testaments in der Ursprache zu lesen und zu erklären; wissenschaftliche Kenntnis der Geschichte der christlichen Kirche, der evangelischen Glaubens- und Sittenlehre und ihrer geschichtlichen Entwicklung; Bekanntschaft mit Bekenntnis und Verfassung anderer christlicher Religionsgemeinschaften und Verständnis für die praktischen Aufgaben und Ziele der evangelischen Kirche. 813. Pädagogik. Zu fordern ist, wenn die Pädagogik gewählt wird a) als Nebenfach: Sichere Kenntnis von dem Entwicklungsgange des Schulwesens und der pädagogischen Theorien, insbesondere seit der Renaissance; gründliche Bekannt- schaft mit den Anschauungen wenigstens eines hervorragenden Vertreters der Pädagogik dieser Zeit; Einsicht in die Theorie der Pädagogik, namentlich in die Lehre von Ziel und Methode des Unterrichts und der Erziehung;