— 293 — Nr. 69. Verordnung, die Ausführungsbestimmungen für das Königreich Sachsen zu den Grund— sätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 15. September 1907 betreffend; vom 7. August 1908. Im Anschluß an die Verordnung der Ministerien des Kriegs und des Innern vom 15. September 1907, betreffend Bekanntmachung der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militär— anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 (G.= u. V.-Bl. S. 217) sind zur Ausführung dieser Grundsätze für das Königreich Sachsen nachstehende Bestimmungen getroffen worden. Sie werden mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß alle die bisherigen Grundsätze vom 25. Juli 1899 betreffenden Verordnungen im Gesetz= und Verordnungsblatt hiermit außer Kraft treten. Dresden, den 7. August 1908. Die Ministerien des Kriegs und des Innern. Frhr. v. Hausen. Für den Minister: Merz. Roth.