— 333 — Nr. 85. Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 15. November 1899, die Aufstellung von Soldaten zum Schutze von königlichen Forsten, Jagden und Fischereien sowie von Gemeinde= beziehentlich Privat-Waldungen und Fluren betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 569); vom 26. September 1908. In Einverständnisse mit den Ministerien der Justiz, des Kriegs und der Finanzen wird verordnet, was folgt: 1. Aufgehoben werden die §§ 5, 6, 7, 8, der Absatz 2 des § 10 und der § 11 sowie die Dienstanweisung unter B. 2. Im 89 sind die Worte: „demnach bei Kommandos zum Schutze von Gemeinde= oder Privat-Waldungen und Fluren die betreffenden Ortsgemeinden, beziehentlich Gutsvorsteher“ zu streichen. 3. In der Überschrift fallen die Worte: „sowie von Gemeinde= beziehentlich Privat- Waldungen und Fluren“ weg. Dresden, den 26. September 1908. Ministerium des Innern. Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. Gebhardt. Nr. 86. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Nebeneisenbahn Königswartha — Landesgrenze — Hoyerswerda betreffend; vom 26. September 1908. Des Finanzministerium hat beschlossen, die Teilstrecke Königswartha— Landesgrenze